Rechtsprechung
LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Übernahme der Kosten einer Behandlung in einer schweizer Privatklinik; Bestimmung des geltenden Rechts bei einer Behandlung im Ausland und Versicherung in Deutschland; Bestimmung der Leistungsverpflichtung der deutschen Krankenkasse anhand des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG München, 17.07.2003 - S 2 KR 622/02
- LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung - …
Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03
Aufgrund des hier geregelten Kausalitätserfordernisses zwischen der nicht rechtzeitigen Leistungserbringung und der Entstehung von Kosten für die selbstbeschaffte Leistung hat die ständige Rechtsprechung des BSG entschieden, dass im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung dem Versicherten Kosten einer selbstbeschafften Leistung - abgesehen von Notfällen - nur zu erstatten sind, wenn er die Leistung vor der Beschaffung bei der Krankenkasse beantragt und diese die Gewährung zu Unrecht abgelehnt hatte (…BSG vom 20.05.2003 SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 m.w.N.; BSG vom 10.01.2005 B 1 KR 69/03 B (unveröffentlicht); BSG vom 25.09.2000 SozR 3-2500 § 13 Nr. 22). - BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95
Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen
Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03
Denn sonst könnte die krankenversicherungsrechtliche Beschränkung auf bestimmte Formen der Leistungserbringung letztlich durch den Anspruch auf teilweise Kostenerstattung ohne weiteres durchbrochen werden (BSG vom 24.09.1996 BSGE 79, 125; BSG vom 26.07.2004, B KR 30/04 B, unveröffentlicht). - BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R
Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung …
Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03
Aufgrund des hier geregelten Kausalitätserfordernisses zwischen der nicht rechtzeitigen Leistungserbringung und der Entstehung von Kosten für die selbstbeschaffte Leistung hat die ständige Rechtsprechung des BSG entschieden, dass im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung dem Versicherten Kosten einer selbstbeschafften Leistung - abgesehen von Notfällen - nur zu erstatten sind, wenn er die Leistung vor der Beschaffung bei der Krankenkasse beantragt und diese die Gewährung zu Unrecht abgelehnt hatte (BSG vom 20.05.2003 SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 m.w.N.; BSG vom 10.01.2005 B 1 KR 69/03 B (unveröffentlicht);… BSG vom 25.09.2000 SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
- BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96
Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers …
Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03
Selbst wenn vom Senat hier die Angaben der Klägerin, sie sei nicht über die anderen Behandlungsmöglichkeiten und die Inanspruchnahme der privaten Krankenversicherung informiert worden, als wahr unterstellt werden, ergibt sich hieraus kein Erstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 SGB V. Zwar kann nach der Rechtsprechung des BSG ein die Erstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers auslösendes Systemversagen auch darin liegen, dass ein zugelassener ärztlicher Leistungserbringer den Versicherten nicht ausreichend und rechtzeitig darüber aufgeklärt, dass er beabsichtigt, ihm eine Fremdleistung zu verschaffen (BSG vom 23.10.1996 BSGE 79, 190). - BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 19/99 R
Hilfsmittelversorgung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt in der Schweiz, Höhe …
Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03
Da die Klägerin wegen ihrer kurzzeitigen Behandlung in der Schweiz weder ihren Wohnort noch gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, ist deutsches Krankenversicherungsrecht anzuwenden (vgl. Bundessozialgericht (BSG) vom 30.03.2000 BSGE 86, 86 m.w.N.). - BSG, 10.01.2005 - B 1 KR 69/03 B
Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung bei Unvermögen der …
Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03
Aufgrund des hier geregelten Kausalitätserfordernisses zwischen der nicht rechtzeitigen Leistungserbringung und der Entstehung von Kosten für die selbstbeschaffte Leistung hat die ständige Rechtsprechung des BSG entschieden, dass im Sachleistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung dem Versicherten Kosten einer selbstbeschafften Leistung - abgesehen von Notfällen - nur zu erstatten sind, wenn er die Leistung vor der Beschaffung bei der Krankenkasse beantragt und diese die Gewährung zu Unrecht abgelehnt hatte (…BSG vom 20.05.2003 SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 m.w.N.; BSG vom 10.01.2005 B 1 KR 69/03 B (unveröffentlicht);… BSG vom 25.09.2000 SozR 3-2500 § 13 Nr. 22). - LSG Bayern, 08.12.2004 - L 4 KR 121/02
Anspruch auf Erstattung der Kosten von stationären Behandlungen, privatärztlichen …
Auszug aus LSG Bayern, 17.08.2006 - L 4 KR 251/03
Daraus folgt, dass der Kostenerstattungsanspruch mit dem Unvermögen der Krankenkasse zur rechtzeitigen Erbringung einer unaufschiebbare Leistung nur begründet werden kann, wenn es dem Versicherten aus medizinischen oder anderen Gründen nicht möglich oder nicht zuzumuten war, vor der Beschaffung die Krankenkasse einzuschalten (siehe auch rechtskräftiges Senatsurteil vom 08.12.2004 L 4 KR 121/02).